Wichtige Info zum UFI

Der UFI (Unique formula identifier) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ab dem 01.01.2020 auf den Etiketten ihrer gefährlichen Produkte schrittweise erforderlich wird. Es ist also höchste Eisenbahn sich mit dem Thema zu beschäftigen.

 

Eine Bedingung des UFI ist, dass alle mit demselben UFI gekennzeichneten Produkte dieselbe Rezeptur aufweisen müssen. Jedoch können einer Rezeptur mehrere UFI zugewiesen werden.

 

Um einen UFI für ihr Gemisch zu erstellen, benötigen sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ihres Unternehmens und eine gemisch-spezifische Formulierungsnummer. Das Generator-Online-Tool der ECHA liefert ihnen nach Eingabe einen UFI-Code. Zum Generator-Online-Tool geht’s hier.

 

Bei der SDB oder Etikettenerstellung gibt es künftig folgende Möglichkeiten:

 

1. Sie teilen uns bitte zukünftig ihren UFI mit, sodass wir diesen mit aufnehmen können.
2. Sie beauftragen uns mit der Erstellung des UFI. In diesem Fall benötigen wir ihre VAT-Nummer und, falls vorhanden, eine eindeutige Formulierungsnummer. Wenn sie keine vorgeben, werden wir eine generieren. Im Hinblick auf die spätere Meldung an die ECHA ist es sinnvoll, dass sie uns auch die 100%-Rezeptur zur Verfügung stellen. Sprechen Sie uns an.

 

Unten finden sie einen Entscheidungsbaum, der ihnen helfen soll zu entscheiden, ob sie unter CLP Artikel 45 (Classification, Labelling and Packaging nach EU VO 1272/2008) fallen oder nicht.

*) Weitere Ausnahmen:
Gemische, die nur als umweltgefährlich klassifiziert sind; Mischungen für R&D; PPORDs; Gase unter Druck; Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (instabile explosive Stoffe/Gemische sowie Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1 bis 1.6).