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NEUES ZUM ARTIKEL 45 DER CLP-VERORDNUNG/ PCN-Meldung

12.11.202010:00 CET1 Stunde
Inhalt des GBK Online-Trainings:

ARTIKEL 45 DER CLP-VERORDNUNG
„EUROPÄISCHE HARMONISIERTE MELDUNG VON ALS GEFÄHRLICH EINGESTUFTEN GEMISCHEN“

Europäische harmonisierte Meldung von als gefährlich eingestuften Gemischen ab 01.01.2021: regulatorische Anforderungen und technische Umsetzung.
Wichtigste Inhalte und Neuerungen der neuen Verordnung (EU) 2017/542 zu den harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung als Anhang VIII der CLP-Verordnung.

Zielgruppe:
Exporteure und deren Abteilungen, Mitarbeiter von Rechtsabteilungen hinsichtlich Produkthaftung, Produktmanagement/Marketing und Vertrieb

Sprache:
Deutsch

Kosten:
kostenfrei

Referent:
Thomas Jost

Kontaktinformationen:
gbk@gbk-ingelheim.de