Um gefährliche Abfälle aus Haushalten und haushaltsnahen Gewerbe vom Restmüll zu trennen, wurden in den 80ern die ersten Schadstoffsammelstellen eingerichtet. Dort konnten Farben, Lacke, Säuren, Laugen, Pestizide, diverse Haushaltsreiniger… abgegeben werden.
Die Entstehung der Ausnahme 20 beruhte auf der Vielzahl unterschiedlicher gefährlicher Abfälle, die nach geltendem Gefahrgutrecht nicht, oder nur mit großem Aufwand befördert werden durften. Zu Beginn wurden für diese Sammlungen Einzelausnahmen/Richtlinien verteilt, in der Weiterentwicklung dann die Ausnahme 20 der GGAV in 2003.