Die TRGS 510 macht detaillierte Vorgaben zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, von Kleinmengen bis hin zu Großgebinden wie IBC. Es wird sowohl auf bauliche Vorgaben wie auch auf technische Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen im Umgang mit Gefahrstoffen, erforderliche Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung des Austritts von Gefahrstoffen sowie auf Zusammenlagerungsverbote unterschiedlicher Gefahrstoffe hingewiesen. Während der Corona-Pandemie haben sich zahlreiche Betriebe entschlossen, alkoholbasierte Flächen- und Händedesinfektionsmittel zu produzieren, abzufüllen, zu lagern und zu vertreiben. Auch und gerade hier sind die Vorgaben der TRGS 510 zu beachten und einzuhalten.
Zielgruppe:
Führungskräfte und Geschäftsführungen von Betrieben, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird (darunter fallen auch alkoholbasierte Flächen- und Händedesinfektionsmittel im Rahmen der aktuellen Pandemie-Bekämpfung)