ARTIKEL 45 DER CLP-VERORDNUNG
„EUROPÄISCHE HARMONISIERTE MELDUNG VON ALS GEFÄHRLICH EINGESTUFTEN GEMISCHEN“
Europäische harmonisierte Meldung von als gefährlich eingestuften Gemischen ab 01.01.2021: regulatorische Anforderungen und technische Umsetzung.
Wichtigste Inhalte und Neuerungen der neuen Verordnung (EU) 2017/542 zu den harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung als Anhang VIII der CLP-Verordnung.
Zielgruppe:
Exporteure und deren Abteilungen, Mitarbeiter von Rechtsabteilungen hinsichtlich Produkthaftung, Produktmanagement/Marketing und Vertrieb
Sprache:
Deutsch
Kosten:
kostenfrei
Referent:
Thomas Jost, Geschäftsführer der GBK GmbH Global Regulatory Compliance