Das ADR verlangt nach Abschnitt 1.3 ADR eine Unterweisung der Mitarbeiter, die mit Gefahrgut zu tun haben. Es stellen sich hierzu Fragen: wer muss geschult werden? Was muss geschult werden? Wie häufig muss die Schulung wiederholt werden?
Das Online-Training gibt einen Kurzüberblick und einige praktische Tipps für die Umsetzung dieses ADR Abschnitts.
Zielgruppe:
Alle die mit der Organisation oder der Durchführung von Gefahrgut Transporten zu tun haben, inklusive Geschäftsführer, EHS-Verantwortliche, Logistiker