Die Pandemie-Situation in Betrieben ist weiterhin ernst, gerade im Hinblick auf Urlaubsrückkehrer in die Betriebe. Das BMAS hatte im April 2020 mit einem ersten SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Standard die im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie anzustrebenden Hygiene-Ziele vorgegeben, ohne aufgrund des noch sehr rudimentären Wissensstandes konkrete Maßnahmen vorgeben zu können. Dies wird in der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom 20.08.2020 nun nachgeholt. Arbeitgeber und Führungskräfte erhalten klare und umsetzbare Vorgaben und Hinweise, um ihre Mitarbeiter zu schützen und die Ausbreitung der Pandemie in Betrieben zu unterbinden.
Zielgruppe:
Führungskräfte und Geschäftsführungen, die für die Umsetzung der SARS-CoV-2-AS-Standards in Betrieben verantwortlich sind. Darüber hinaus auch alle Mitarbeiter in den Betrieben, die nach ArbSchG eine aktive Mitwirkungspflicht bei der Umsetzung der Maßnahmen haben.