Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine betrieblich genutzten Fahrzeuge nach den Vorgaben der DGUV V 70 technisch prüfen zu lassen. Zusätzlich müssen alle Fahrzeugführer, die diese Fahrzeuge im Rahmen ihrer betrieblichen Aufgaben nutzen, im korrekten Umgang mit den Fahrzeugen wie auch im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in diesem Aufgabenbereich regelmäßig zu unterweisen.
Mitarbeiter und Führungskräfte / Geschäftsführer, die im betrieblichen Alltag auf das Unternehmen zugelassene Firmenfahrzeuge nutzen (PKW, Transporter, LKW, ...).