GBK Gefahrgut Büro GmbH
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News / Aktuelle News


REACH birgt hohe Risiken

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CLP-Notifizierung

Die neuen Regeln für Einstufung und Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung treten am 1. Dezember 2010 für reine Stoffe und mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2015 für Gemische in Kraft. Importeure und Hersteller in der EU müssen aber spätestens bis zum 3. Januar 2011 Einstufungen und Kennzeichnungen registrierungspflichtige und gefährliche Stoffe  bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) notifizieren. Ziel ist der Aufbau und die Pflege eines einheitlichen und europaweiten Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisse. Die Notifizierung kann mit Hilfe REACH-IT durchgeführt werden.


Fristen


Gefahrstoffe, die vor dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht wurden müssen bis zum 3. Januar 2011 notifiziert werden.
Gefahrstoffe, die nach dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht werden müssen spätestens einen Monat nach Vermarktung notifiziert werden.

GBK kann die erforderliche Notifizierung selbstverständlich gerne für Sie durchführen. Bitte fordern Sie Ihr individuelles Angebot bei uns an.



Anhang II – Sicherheitsdatenblatt – der REACH-VO veröffentlicht

Die Änderung des Anhang II – Sicherheitsdatenblatt – der REACH-VO  sind am 31.05.2010 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 133  veröffentlicht worden.

Die deutsche Version kann über den Link:

http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2010:133:SOM:DE:HTML

und die englische Version über den Link:

http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ%3AL%3A2010%3A133%3ASOM%3AEN%3AHTML

abgerufen werden.

Mit dieser Änderungsverordnung wird  Anhang II der REACH-VO, der die Anforderungen an die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beschreibt, neu gefasst.


Artikel der Fachzeitschrift 'Leuna Echo'
Ladungssicherungskongress Leuna
2010

Weitere Informationen


Euro Risk Report Februar 2010

Haben Sie REACH im Griff?

Download als Pdf-Datei


Ladungssicherungs-kongress Nordostchemie 2010

Ladungssicherung in Theorie und Praxis

Am 17.3.2010 in Leuna

Weitere Informationen


Globally Harmonized System

Das neue System zur Einstufung und Kennzeichnung

Vom 25.-26.11 2010 in Ingelheim

Weitere Informationen

Neue GGVSEB in Kraft

In der Drucksache 274/09 des Bundesrates ist am 27.03.09 die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) veröffentlich worden.
Die Vorschriften des ADR (für die Straße), RID (für die Eisenbahn) und ADN/ADNR (für die Binnenschifffahrt) sind in den vergangenen Jahren weitestgehend harmonisiert worden. Verkehrsträgerspezifische Regelungen sind jedoch weiterhin in dem jeweiligen Regelwerk enthalten. Im Jahr 2001 wurden aufgrund der Harmonisierung der internationalen Regelungen die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) und die Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE) zu einer gemeinsamen Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) zusammengeführt.
Jetzt sind sollen alle drei Verkehrsträger in einer Verordnung zusammengefasst werden. Gleichzeitig werden mit dieser Verordnung die völkerrechtlich zum 01. Januar 2009 in Kraft getretenen Änderungen des ADR/RID (19. ADR- und 14. RID-Änderungsverordnung) und des ADNR (Änderungsverordnung steht noch aus) sowie des ab 28. Februar 2009 anwendbaren ADN auch für innerstaatliche und innergemeinschaftliche Beförderungen übernommen. Außerdem dient diese Verordnung der Umsetzung der Richtlinie 2008/68/EG vom 24. September 2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABl. EU L 260 vom 30.09.2008, S. 13) in nationales Recht.


Neu ab 1.1.2009

Über die Sondervorschrift 188 für Lithiumbatterien wird erstmals im ADR die Angabe einer Notrufnummer gefordert.


GHS in Kraft

Im Amtsblatt der Europäischen Union L 353 vom 31. Dezember 2008, Seite 1 bis 1355, wurde als Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 der endgültige Text des 'EU-GHS' veröffentlicht.
Die GHS-Verordnung gilt in den 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Norwegen und in Liechtenstein und tritt am 20.1.2009 in Kraft.

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Euro Risk Report Feb. 2010

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Globally Harmonized System

Das neue System zur Einstu -
fung und Kennzeichnung.
25.-26.11 2010 - Ingelheim
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