GBK Gefahrgut Büro GmbH
Konrad-Adenauer-Straße 30
D - 55218 Ingelheim
Tel. +49 (0)6132 982 90-0
Fax +49 (0)6132 84685
gbk@gbk-ingelheim.de
|
News / Aktuelle News
Ladungssicherungs- und Gefahrguttag Mitteldeutschland Nordostchemie 2012
Für Aussteller - Download als Pdf-Datei
Für Teilnehmer - Download als Pdf-Datei
GGVSEB 16.12.2011
Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt vom 16. Dezember 2011.
Download als Pdf-Datei
Neue Gefahrstoffverordnung
Das
Bundeskabinett hat am 21.07.2010 den Entwurf der Neufassung der
GefStoffV gebilligt und wird diesen nun dem Bundesrat zuleiten. Siehe
Anlagen und unter:
http://www.bmas.de/portal/47038/2010__07__21__gefahrenstoff.html
Bekanntmachung zu Gefahrstoffen
BekGS 408 "Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung"
http://www.baua.de/nn_102278/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/Bekanntmachung-408.pdf
TRGS 510: Großer Wurf gelungen
Die neue Technische Regel betrifft das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich dem Ein- und Auslagern, das transportieren innerhalb des Lagers und auch die Beseitigung freigesetzter Gefahrstoffe. Die neue TRGS fasst zahlreiche, bisher in unterschiedlichen Regelwerken zu findende Vorschriften zusammen. So sind zum Beispiel die TRGS 514 und 515 enthalten. Bisher separate Regelungen wie zum Beispiel die für die Lagerung von brandfördernden Stoffen oder Aerosolen sind enthalten und entfallen daher zukünftig. Darüber hinaus sind auch allgemeine Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, Brandschutzbestimmungen sowie das Thema Zusammenlagerung enthalten.
Zusätzlich enthalten neun Anhänge Anleitungen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, zur Lagerung in Räumen und in Sicherheitsschränken, zu sicherheitstechnischen Anforderungen an ortsfeste Löschwasserrückhalteeinrichtungen sowie zu Vorschriften zur Lüftung und zur Kleinmengenregelung.
Wie aus zuverlässiger Quelle zu erfahren war, wird diese technische Richtlinie wohl auch europäischer Standard werden. Damit gäbe es erstmals einheitliche Vorschriften für die Lagerung gefährlicher Stoffe in der EU !!!
REACH birgt hohe Risiken
Weitere Informationen
CLP-Notifizierung
Die neuen Regeln für Einstufung und Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung treten am 1. Dezember 2010 für reine Stoffe und mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2015 für Gemische in Kraft. Importeure und Hersteller in der EU müssen aber spätestens bis zum 3. Januar 2011 Einstufungen und Kennzeichnungen registrierungspflichtige und gefährliche Stoffe bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) notifizieren. Ziel ist der Aufbau und die Pflege eines einheitlichen und europaweiten Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisse. Die Notifizierung kann mit Hilfe REACH-IT durchgeführt werden.
Fristen
Gefahrstoffe, die vor dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht wurden müssen bis zum 3. Januar 2011 notifiziert werden. Gefahrstoffe, die nach dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht werden müssen spätestens einen Monat nach Vermarktung notifiziert werden.
GBK kann die erforderliche Notifizierung selbstverständlich gerne für Sie durchführen. Bitte fordern Sie Ihr individuelles Angebot bei uns an.
Anhang II – Sicherheitsdatenblatt – der REACH-VO veröffentlicht
Die Änderung des Anhang II – Sicherheitsdatenblatt – der REACH-VO sind am 31.05.2010 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 133 veröffentlicht worden.
Die deutsche Version kann über den Link:
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2010:133:SOM:DE:HTML
und die englische Version über den Link:
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ%3AL%3A2010%3A133%3ASOM%3AEN%3AHTML
abgerufen werden.
Mit dieser Änderungsverordnung wird Anhang II der REACH-VO, der die Anforderungen an die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beschreibt, neu gefasst.
Artikel der Fachzeitschrift 'Leuna Echo'
Ladungssicherungskongress Leuna 2010
Weitere Informationen
Euro Risk Report Februar 2010
Haben Sie REACH im Griff?
Download als Pdf-Datei
Ladungssicherungs-kongress Nordostchemie 2010
Ladungssicherung in Theorie und Praxis
Am 17.3.2010 in Leuna
Weitere Informationen
Globally Harmonized System
Das neue System zur Einstufung und Kennzeichnung
Vom 8.11-9.11 2011 in Ingelheim
Weitere Informationen
Neue GGVSEB in Kraft
In der Drucksache 274/09 des Bundesrates ist am 27.03.09 die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) veröffentlich worden. Die Vorschriften des ADR (für die Straße), RID (für die Eisenbahn) und ADN/ADNR (für die Binnenschifffahrt) sind in den vergangenen Jahren weitestgehend harmonisiert worden. Verkehrsträgerspezifische Regelungen sind jedoch weiterhin in dem jeweiligen Regelwerk enthalten. Im Jahr 2001 wurden aufgrund der Harmonisierung der internationalen Regelungen die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) und die Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE) zu einer gemeinsamen Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) zusammengeführt. Jetzt sind sollen alle drei Verkehrsträger in einer Verordnung zusammengefasst werden. Gleichzeitig werden mit dieser Verordnung die völkerrechtlich zum 01. Januar 2009 in Kraft getretenen Änderungen des ADR/RID (19. ADR- und 14. RID-Änderungsverordnung) und des ADNR (Änderungsverordnung steht noch aus) sowie des ab 28. Februar 2009 anwendbaren ADN auch für innerstaatliche und innergemeinschaftliche Beförderungen übernommen. Außerdem dient diese Verordnung der Umsetzung der Richtlinie 2008/68/EG vom 24. September 2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABl. EU L 260 vom 30.09.2008, S. 13) in nationales Recht.
Neu ab 1.1.2009
Über die Sondervorschrift 188 für Lithiumbatterien wird erstmals im ADR die Angabe einer Notrufnummer gefordert.
GHS in Kraft
Im Amtsblatt der Europäischen Union L 353 vom 31. Dezember 2008, Seite 1 bis 1355, wurde als Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 der endgültige Text des 'EU-GHS' veröffentlicht. Die GHS-Verordnung gilt in den 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Norwegen und in Liechtenstein und tritt am 20.1.2009 in Kraft.
|
News
Ladungssicherungs - und Gefahrguttag Mitteldeutschland Nordostchemie 2012
Für Aussteller - Download als Pdf-Datei
Für Teilnehmer - Download als Pdf-Datei
GGVSEB 16.12.2011
Bekanntmachung der Neufas - sung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnen - schifffahrt vom 16. Dez. 2011. Download als Pdf-Datei
Neue Gefahrstoffverordnung
Das
Bundeskabinett hat am 21.07.2010 den Entwurf der Neufassung der
GefStoffV gebilligt und wird diesen nun dem Bundesrat zuleiten. Siehe Anlagen
Bekanntmachung zu Gefahrstoffen
BekGS 408 "Anwendung der GefStoffV und TRGS mit Inkraft- treten der CLP-Verordnung" Siehe Anlagen
TRGS 510: Großer Wurf gelungen
Die neue Technische Regel betrifft das Lagern von Gefahrstoffen...mehr
Presse
REACH birgt hohe Risiken...mehr
CLP-Notifizierung
Die
neuen Regeln für Einstufung und Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung
treten am 1. Dezember 2010 für reine Stoffe und mit einer
Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2015 für Gemische in Kraft...mehr
Fristen
Gefahrstoffe, die vor dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht wurden müssen bis zum 3. Januar 2011 notifiziert werden...mehr
REACH
Anhang II der REACH-VO
veröffentlicht...mehr
Presse
Ladungssicherungskongress Leuna 2010...mehr
Euro Risk Report Feb. 2010
Haben Sie REACH im Griff? Download als Pdf-Datei
Globally Harmonized System
Das neue System zur Einstu - fung und Kennzeichnung. 8.11-9.11 2011 - Ingelheim Weitere Informationen
Alle News anzeigen
|