GBK Gefahrgut Büro GmbH
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Leistungen / Gefahrgutbeauftragter


Angesichts schwerer Unfälle beim Transport gefährlicher Güter wurde in Deutschland bereits 1989 beschlossen, in jedem Unternehmen eine Person für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf den Gefahrguttransport verantwortlich zu machen. Diese verantwortliche Person ist der Gefahrgutbeauftragte.

Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung kann als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden: Mit der EU-Richtlinie 96/35/EWG vom 3. Juni 1996, “Sicherheitsberaterrichtlinie” genannt, wird der Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte) auf europäischer Ebene eingeführt. Die Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten kann auch an einen externen Experten übertragen werden.

Seit 2001 sind Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung in allen ADR/RID-Mitgliedsstaaten vorgeschrieben. Die relevanten Schulungsprogramme wurden in jüngster Zeit sogar in den USA eingeführt.


Dienstleistungen im Detail:

  • Übernahme der Verantwortung als Gefahrgutbeauftragter für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, Binnenschiff, Luft, See).
  • Klassifizierung/ Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen, einschließlich der Auswahl geeigneter Verpackungen.
  • Regelmäßige Schulungen zur Gewährleistung der Vorschrifteneinhaltung.
  • Erstellung prozessspezifischer Checklisten.
  • Regelmäßige Begehungen/Kontrollen, um mögliche Schwachstellen aufzudecken.
  • Organisationsberatung.
  • Bereitstellung einer 24-Stunden Notrufnummer nach den Anforderungen von IATA/DOT/IMDG.

Ihre Vorteile:

  • Wir übernehmen die rechtliche Verantwortung.
  • Abbau interner Fixkosten.
  • Qualifizierte und erfahrene Berater bieten einen Service mit hohem Qualitätsstandard.
  • Rechts- und Organisationsberatung im Bereich EHS.
  • Schneller und verlässlicher Service, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
News


Ladungssicherungs -
und Gefahrguttag Mitteldeutschland Nordostchemie 2012


Für Aussteller - Download als Pdf-Datei

Für Teilnehmer - Download als Pdf-Datei

GGVSEB 16.12.2011

Bekanntmachung der Neufas -
sung der Gefahrgutverordnung
Straße, Eisenbahn und Binnen -
schifffahrt vom 16. Dez. 2011.

Download als Pdf-Datei

Neue Gefahrstoffverordnung

Das Bundeskabinett hat am 21.07.2010 den Entwurf der Neufassung der GefStoffV gebilligt und wird diesen nun dem Bundesrat  zuleiten.
Siehe Anlagen

Bekanntmachung zu Gefahrstoffen

BekGS 408 "Anwendung der GefStoffV und TRGS mit Inkraft-
treten der CLP-Verordnung"
Siehe Anlagen

TRGS 510: Großer Wurf gelungen

Die neue Technische Regel betrifft das Lagern von Gefahrstoffen...mehr

Presse

REACH birgt hohe Risiken...mehr

CLP-Notifizierung

Die neuen Regeln für Einstufung und Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung treten am 1. Dezember 2010 für reine Stoffe und mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2015 für Gemische in Kraft...mehr

Fristen

Gefahrstoffe, die vor dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht wurden müssen bis zum 3. Januar 2011 notifiziert werden...mehr

REACH

Anhang II der REACH-VO veröffentlicht...mehr

Presse

Ladungssicherungskongress Leuna 2010...mehr

Euro Risk Report Feb. 2010

Haben Sie REACH im Griff?
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Globally Harmonized System

Das neue System zur Einstu -
fung und Kennzeichnung.
8.11-9.11 2011 - Ingelheim
Weitere Informationen

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