GBK Gefahrgut Büro GmbH
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Leistungen / Gefahrgutbeauftragter
Angesichts schwerer Unfälle beim Transport gefährlicher Güter wurde in Deutschland bereits 1989 beschlossen, in jedem Unternehmen eine Person für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf den Gefahrguttransport verantwortlich zu machen. Diese verantwortliche Person ist der Gefahrgutbeauftragte.
Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung kann als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden: Mit der EU-Richtlinie 96/35/EWG vom 3. Juni 1996, “Sicherheitsberaterrichtlinie” genannt, wird der Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte) auf europäischer Ebene eingeführt. Die Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten kann auch an einen externen Experten übertragen werden.
Seit 2001 sind Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung in allen ADR/RID-Mitgliedsstaaten vorgeschrieben. Die relevanten Schulungsprogramme wurden in jüngster Zeit sogar in den USA eingeführt.
Dienstleistungen im Detail:
- Übernahme der Verantwortung als Gefahrgutbeauftragter für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, Binnenschiff, Luft, See).
- Klassifizierung/ Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen, einschließlich der Auswahl geeigneter Verpackungen.
- Regelmäßige Schulungen zur Gewährleistung der Vorschrifteneinhaltung.
- Erstellung prozessspezifischer Checklisten.
- Regelmäßige Begehungen/Kontrollen, um mögliche Schwachstellen aufzudecken.
- Organisationsberatung.
- Bereitstellung einer 24-Stunden Notrufnummer nach den Anforderungen von IATA/DOT/IMDG.
Ihre Vorteile:
- Wir übernehmen die rechtliche Verantwortung.
- Abbau interner Fixkosten.
- Qualifizierte und erfahrene Berater bieten einen Service mit hohem Qualitätsstandard.
- Rechts- und Organisationsberatung im Bereich EHS.
- Schneller und verlässlicher Service, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
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News
Ladungssicherungs - und Gefahrguttag Mitteldeutschland Nordostchemie 2012
Für Aussteller - Download als Pdf-Datei
Für Teilnehmer - Download als Pdf-Datei
GGVSEB 16.12.2011
Bekanntmachung der Neufas - sung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnen - schifffahrt vom 16. Dez. 2011. Download als Pdf-Datei
Neue Gefahrstoffverordnung
Das
Bundeskabinett hat am 21.07.2010 den Entwurf der Neufassung der
GefStoffV gebilligt und wird diesen nun dem Bundesrat zuleiten. Siehe Anlagen
Bekanntmachung zu Gefahrstoffen
BekGS 408 "Anwendung der GefStoffV und TRGS mit Inkraft- treten der CLP-Verordnung" Siehe Anlagen
TRGS 510: Großer Wurf gelungen
Die neue Technische Regel betrifft das Lagern von Gefahrstoffen...mehr
Presse
REACH birgt hohe Risiken...mehr
CLP-Notifizierung
Die
neuen Regeln für Einstufung und Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung
treten am 1. Dezember 2010 für reine Stoffe und mit einer
Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2015 für Gemische in Kraft...mehr
Fristen
Gefahrstoffe, die vor dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht wurden müssen bis zum 3. Januar 2011 notifiziert werden...mehr
REACH
Anhang II der REACH-VO
veröffentlicht...mehr
Presse
Ladungssicherungskongress Leuna 2010...mehr
Euro Risk Report Feb. 2010
Haben Sie REACH im Griff? Download als Pdf-Datei
Globally Harmonized System
Das neue System zur Einstu - fung und Kennzeichnung. 8.11-9.11 2011 - Ingelheim Weitere Informationen
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